Experten werden zum Heizungsgesetz angehört

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am 21. Juni 2023 in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befasst. Die geladenen Sachverständigen haben die aus ihrer Sicht bestehenden Schwachstellen der Vorlage hervorgehoben und weitere Nachbesserungen angemahnt. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung:

 

  • BDEW-Expertin: "Wärmewende ist unabdingbar", zunächst müssen aber die Voraussetzungen geschaffen werden, klimaneutrale Wärmequellen vor Ort zu erschließen.
     
  • Berliner Mieterverein fordert mehr Mieterschutz, da „mehr als die Hälfte aller Deutschen“ zur Miete wohne.
     
  • Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK): Unfertige Rechtslage führt zu Attentismus. Das Gebot der Stunde sei ein einfacher, nachvollziehbarer Rahmen des Gesetzes.
     
  • Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fordert Stärkung unabhängiger Energieberatung.
     
  • Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): Die Regel - erst müsse eine Wärmeplanung vorliegen, erst dann greife das GEG – wird in vielen Fällen eine Verschiebung des Heizungsaustauschs bedeuten. Insbesondere bei den noch unklaren Regelungen für eine Umstellung von Gasnetzen auf grüne Gase oder grünen Wasserstoff seien "noch viele Fragen offen".
     
  • AfD-Experte kritisiert Wärmepumpen-Lösung und warnt davor, dass Mehrfamilienhäuser, deren Fassaden mit Wärmpumpen bestückt würden, kalte Wände, innen wie außen, und gegebenenfalls auch Schimmel aufweisen könnten. Zudem könne das Vibrieren der Pumpen zu Schlafstörungen der Hausbewohner führen.

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