Fortsetzung - Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung

Die Diskussionen über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das sog. „Heizungsgesetz“, halten an. Die Grünen erwarten, dass die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (wir berichteten) in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht und auch zeitnah verabschiedet wird.
 

Die FDP will zum Zeitplan der Entscheidungsfindung nach wie vor keine Prognose abgeben, sondern fordert grundsätzliche Veränderungen an dem Entwurf. Entscheidend sei, dass das Gesetz gut werde und was damit erreicht wird. Uneinigkeiten bestehen insbesondere beim Heizen mit Holz und bei Ausnahmen. So fordert die FDP, dass das Heizen mit Holz erlaubt bleiben muss; auch in Neubauten. Der bislang vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht allerdings ein Verbot von Holzheizungen im Neubau vor. Wohl deshalb, weil es für das Klima besser sei, Holz zu verarbeiten statt es zu verbrennen. Weiterhin wird verlangt, dass mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Gas- oder Ölheizungen einzubauen, die später auf Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe umgestellt werden können.
 

Insgesamt sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der CO2-Ausstoß beim Heizen gesenkt wird. Von Anfang 2024 an soll deshalb möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit Öko-Energie betrieben werden. Eine staatliche Förderung soll die Belastungen abfedern. Weiterhin soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.
 

Über den weiteren Verlauf der Diskussionen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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