„Heizungsgesetz“

Abstimmung muss verschoben werden

Wie unser Kollege Jannes Steffens bereits berichtete, hat das Bundesverfassungsgericht die für letzten Freitag geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Das Gericht hatte über einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann zu entscheiden, der einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt hatte. Er drang mit seinem Begehren, wonach dem Bundestag die Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagt werden solle, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt, durch. Er argumentierte, dass er nur so seine Rechte als Abgeordneter, insbesondere sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, ausüben könne.

Schon zuvor war Kritik wegen der verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geäußert worden.

Die Koalitionsfraktionen wollen nun für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des GEG auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.

Den Änderungsentwurf zum "Heizungsgesetz" (BT-Drs.:20/6875) finden Sie übrigens auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-datei [dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf].