Einigung beim Gebäudeenergiegesetz/Heizungsgesetz

 

Mehr Zeit für Hauseigentümer

Nachdem die FDP bisher verhindert hatte, dass der Gesetzentwurf im Bundestag zum ersten Mal beraten wird, haben sich die Koalitionsspitzen nun geeinigt. Danach sollen Hauseigentümer in Deutschland mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und nicht überfordert werden. Mieter sollen ebenfalls nicht über die Maßen belastet werden. Noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, soll das umstrittene Heizungsgesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Nachdem sich letzten Freitag Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in die Verhandlungen mit den Fraktionsspitzen eingeschaltet hatten, konnten "Leitplanken" verhandelt werden. Auf deren Grundlage soll nun im weiteren Verfahren im Bundestag der Gesetzentwurf geändert werden.

Bzgl. der ursprünglichen Pläne sehen Sie gerne unsere vorangehenden Artikel [Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung | Fortsetzung - Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung]. Der Kompromiss sieht nun vor, dass das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz aneinander gekoppelt werden und beide zum 01. Januar 2024 in Kraft treten. Nach dem Wärmeplanungsgesetz sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Es soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden. Daraus lässt sich ableiten:

  • Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen.
  • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten.
  • Ab Anfang 2024 sollen weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen – wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.
  • Vorstehendes soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
  • In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten, es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65% Ökostrom eingebaut werden dürfen.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen daraus wiederum verschiedene Dinge folgen:

  • Ist ein "klimaneutrales" Gasnetz vorgesehen, sollen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden sollen.
  • Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen – zum Beispiel durch einen Austausch hin zu einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, haben Besitzer von Bestandsimmobilien laut FDP nun keine zusätzlichen Verpflichtungen mehr zu erfüllen. Fraktionschef Christian Dürr hebt hervor. "Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt." Erst müsse der Staat liefern, auf dieser Grundlage könnten die Bürger entscheiden.

Der Mieterschutz war außerdem ein zentrales Anliegen der SPD. Der Kompromiss lautet: "Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden." Vermieter aber erhalten Anreize in moderne Heizungssysteme zu investieren. Falls der Vermieter nun also in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine "weitere Modernisierungsumlage" erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren. Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt.

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