Bundestag beschließt umstrittenes Gebäudeenergiegesetz

 

Nun ist es soweit, der Bundestag hat Freitag das Gebäudeenergiegesetz – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – beschlossen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll ein wesentlicher Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden geleistet werden. Durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen soll das Heizen in Deutschland klimafreundlicher werden. Künftig soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz, das Anfang 2024 in Kraft treten soll, gilt unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll. Die kommunale Wärmeplanung war erst nach dem langen Hin und Her in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz eingepflegt worden.

Das Gesetz hatte lange für Konflikte gesorgt. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen des ursprünglichen Entwurfs gegeben. Vor dem Beschluss gab es im Bundestag daher eine zu erwartende Kontroverse und lautstarke Debatte. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte das Gesetz erneut gegen scharfe Kritik der Opposition. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, schütze die Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge für eine soziale Ausbalancierung.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann kritisierte am Freitag im Bundestag, dass es keine erneute Sitzung des zuständigen Bundestagsausschusses gegeben habe. Die letzte Lesung im Bundestag allein sei seiner Auffassung nach nicht ausreichend. Sollte die Regierung nicht nachsteuern, würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen. Die Opposition forderte ebenfalls eine erneute Beratung im zuständigen Bundestagsausschuss sowie eine erneute Expertenanhörung.

Wir dürfen also alle weiterhin gespannt bleiben über den Verlauf der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes.

 

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